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Das 112-Seelen-HausEin Ledigenheim für die Rehhoffstraße Das Ledigenheim in der Rehhoffstraße am Rande der südlichen Neustadt galt 1912, zur Zeit seiner Erbauung, als »hochmodern«. Es war der politische Versuch, auf soziale und städtebauliche Notwendigkeiten des boomenden Welthafens Hamburg und der wachsenden Arbeiterschaft am Hafenrand zukunftsorientiert zu reagieren. Der Bauherr, der Bauverein zu Hamburg, hatte seit längerem nach Möglichkeiten gesucht, alleinstehende, gering bezahlte Arbeitskräfte arbeitsplatznah unterzubringen. Dieser Ansatz entsprach den damaligen Vergabekriterien der Stadt für attraktive Grundstücke im Sanierungsgebiet Südliche Neustadt, und der Bauverein erhielt den Zuschlag. Die Architekten Heinrich Wilhelm Behrens und Ernst Vicenz errichteten in dessenAuftragaufdemGrundstückzwischenHerrengraben,Rehhoffstraße und Pasmannstraße einen Gebäudekomplex mit 170 Wohnungen und einem Ledigenheim mit 112 möblierten Einzelzimmern. Das Ledigenheim war als Übergangsdomizil auf in die Stadt ziehende oder durchreisende Arbeiter ausgerichtet. Diesen wollte man durch eine entsprechende Gebäudegestaltung und umfangreiche Angebote eine familienähnliche Struktur und Eingliederungshilfe in der neuen Umgebung bieten. Der Bauverein orientierte sich bei der Planung an der Idee der Ledigenheime, die schon früh im 19. Jahrhundert aufkam, wobei sie anfänglich meist nur als Wohnheim für bestimmte Berufs- oder Konfessionsgruppen umgesetzt wurde. Das erste »offene Ledigenheim« für durchreisende und alleinstehende Menschen in Deutschland wurde erst 1908 in Berlin Charlottenburg eröffnet. Man konnte hierdurch und durch andere derartige Projekte bei der Konzeption des Hamburger Ledigenheimes im Jahre 1912 auf eine Reihe von praktischen Erfahrungen zurückgreifen. So wurde in Hamburg beispielsweise auf Doppel- und Dreibettzimmer bewusst verzichtet, »weil in den übrigen in Deutschland gebauten Ledigenheimen mit mehrbettigen Zimmern keine günstigen Erfahrungen gemacht« (Bauverein Geschäftsbericht, 1913) worden waren. Ein Pförtner betreute das Haus und übernahm hausmeisterliche Tätigkeiten. Dazu kam eine regelmäßige Zimmerreinigung und die Bereitstellung frischer Bettwäsche und Handtücher. Diese Dienste waren für das Funktionieren des täglichen Ablaufs entscheidend, dienten aber auch der sozialen Kontrolle im Haus und waren in gewisser Weise auch ein Schutz vor der Verwahrlosung, sowohl der Zimmer, als auch der Bewohner. Der Bauverein musste das Haus, durch die Auflagen seiner Gemeinnützigkeit und der Sanierungskommission der Stadt, sozial führen. Mietpreiserhöhungen waren über Jahrzehnte untersagt und durften nur in Absprache mit der Stadt vorgenommen werden. Ein Weiterverkauf war nur unter Auflage hoher Strafzahlungen möglich. So blieb die Miete entsprechend niedrig und »betrug je nach Geschoß, einschließlich Reinigung und Wäsche, 13,- bis 17,- Mark im Monat.« (Rolf Spörhase, »Bauverein zu Hamburg AG«, 1940)
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